Islamrat in Pakistan: Transgender-Rechte verstoßen gegen Scharia

Islamabad. Der Rat für Islamische Ideologie (CII) in Pakistan hat das Konzept der geschlechtlichen Selbstbestimmung als "unislamisch" kritisiert. Geltende Antidiskriminierungsgesetze für Transgender-Personen seien nicht mit den Regeln des islamischen Schariarechts vereinbar, sagte der CII-Vorsitzende Qibla Ayaz am Donnerstag der pakistanischen Tageszeitung "Dawn". Er sehe jedoch mit Sorge die sozialen und rechtlichen Probleme von Intersexuellen und Transsexuellen, so der Gelehrte. Der Schutz der grundlegenden Menschenrechte dieser Personen müsse gewährleistet werden.



Der Council of Islamic Ideology ist ein wichtiges Verfassungsorgan in Pakistan, das Regierung und Parlament in Rechtsfragen berät. Zahlreiche Politiker und Geistliche in dem mehrheitlich islamischen Land kritisieren seit langem das 2018 verabschiedete Gesetz zum Schutz von Transgender-Rechten. Sie sehen darin eine "Gefahr für die Familien- und Erbschaftssysteme". In Pakistan gilt das islamische Erbrecht, nach dem Männer doppelt so viel vom Vermögen verstorbener Angehöriger bekommen wie Frauen.



Die pakistanischen Transgender-Bestimmungen werden von Experten im internationalen Vergleich als fortschrittlich eingestuft. So können Betroffene ihre Geschlechtsidentität so wählen, wie sie sie selbst wahrnehmen. Die amtlichen Dokumente werden entsprechend geändert. Offiziell sind unter den rund 235 Millionen Einwohnern Pakistans mehr als 10.500 Transgender-Personen registriert. Schätzungen gehen jedoch von einer deutlich höheren Zahl aus. (KNA)