Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts löst weitere Debatten aus

Ist das islamische Kopftuch ein religiöses oder ein politisches Symbol? Die Debatte darüber geht nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts weiter. In Berlin wird die Neufassung des Neutralitätsgesetzes für den Öffentlichen Dienst diskutiert.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuch-Verbot im Berliner Neutralitätsgesetz hat eine Debatte über mögliche Neuregelungen ausgelöst. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. «Der Rechtsweg ist noch nicht abschließend beschritten», sagte Scheeres dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet.

Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag in einer Revisionsverhandlung entschieden, dass das Land Berlin einer muslimischen Bewerberin für eine Lehrerinnenstelle nicht pauschal das Tragen eines Kopftuchs verbieten darf. Das im Berliner Neutralitätsgesetz für den Öffentlichen Dienst enthaltene Verbot des Tragens religiöser oder anderer weltanschaulicher Symbole im Schulunterricht stelle eine nicht hinzunehmende Diskriminierung wegen der Religion dar, urteilten die Richter. (AZ: 8 AZR 62/19)

«Das Gericht hat keineswegs festgestellt, dass das Neutralitätsgesetz an sich verfassungswidrig ist», sagte Scheeres: «Gleichwohl hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht.» Rückmeldungen von Schulleitungen machten deutlich, dass es in einer auch religiös so vielfältigen Metropole wie Berlin wichtig sei, dass die Lehrkräfte neutral auftreten, damit keine Konflikte in die Schulen hineingetragen werden.

Die Berliner CDU forderte, das Neutralitätsgesetz zu reformieren. Die Gefahr für Schulbetrieb und staatliche Neutralität, die von religiösen Symbolen ausgehe, müsse künftig im Gesetz klar benannt werden, erklärte der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Falko Liecke am Freitag. Die Stadt dürfe gegenüber dem politischen Islam «nicht aus falsch verstandener Toleranz einknicken».

Von Grünen und Linken kamen überwiegend positive Reaktionen. Die Linke stehe «gegen das Verbot religiöser Kleidung» und lehne «jede Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab», erklärte die religionspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Christine Buchholz, am Freitag.

Aus den Kirchen kamen unterschiedliche Stimmen. Die Berliner evangelische Kirche begrüßte das Urteil. Als Konsequenz daraus müsse im Berliner Neutralitätsgesetz dem Grundrecht der Religionsfreiheit mehr Beachtung geschenkt werden, erklärte der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Jörg Antoine, am Freitag in Berlin. Er hoffe nach dem Urteil «auf mehr Toleranz und Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen in Berlin».

Das katholische Erzbistum äußerte sich nicht direkt zum Urteil und rief zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über religiöse Symbole in der Öffentlichkeit auf. «Zu diesen für unser friedliches Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft entscheidenden Fragen werden wir wie bisher auch künftig das Gespräch mit staatlichen Stellen suchen», erklärte Erzbischof Heiner Koch. Er nehme das Urteil «zum Anlass diese Einladung zu erneuern, denn das Thema geht uns alle an». (epd)