Tagung zu Islam in Recht, Gesellschaft und Verwaltung

Unter den nach Deutschland kommenden Flüchtlingen sind zahlreiche Muslime. Welche Auswirkungen der Islam auf Recht, Gesellschaft und Verwaltung hat, beleuchtete jetzt eine Tagung in Ludwigsburg.

Flüchtlinge und Migration - die Schlagworte beherrschen die Nachrichten. Viele Zugewanderte sind Muslime. Nach Schätzungen lebten Ende 2016 knapp fünf Millionen von ihnen in der Bundesrepublik. Mit den Auswirkungen auf Recht, Gesellschaft und Verwaltung befasste sich eine am Freitag zu Ende gegangene Tagung. Veranstalter waren die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zusammen mit dem Zentrum für Islamische Theologie der Universität Tübingen.

Im Zentrum standen juristische Fragen, sich daraus ergebende Konflikte und mögliche Lösungen. Der Ludwigsburger Zivilrechtler Christian F. Majer beleuchtete islamisches Familienrecht und damit die heftig diskutierten Punkte Kinderehen und Polygamie. Beide seien indes keine Besonderheiten islamischen Rechts. Die Minderjährigenehe werde in Deutschland nicht anerkannt, allerdings würden die Folgen dabei nicht bedacht, kritisierte der Wissenschaftler.

Ihm geht es um die "gelebte Ehe", was vor allem beim Unterhalt relevant sei. "Warum soll eine 15-Jährige schlechter gestellt sein als eine 16-Jährige?" Wenn eine Frau früh Kinder bekomme, könne sie nicht für ihren Unterhalt sorgen. Nach bisheriger Rechtslage bestehe in Deutschland Ehemündigkeit ab 18 Jahren und mit einer Ausnahmegenehmigung ab 16. Für eine ausländische Ehe gelte das jeweilige Heimatrecht.

Zur Polygamie sagte Majer, sie stelle einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar. Einen Anspruch auf Familiennachzug für Zweitfrauen, wenn die Erstfrau bereits in Deutschland lebe, gebe es nicht. Generell kritisierte Majer, es würden familienrechtliche Gesetze erlassen, ohne die Folgen zu durchdenken.

Angesichts geringer Fallzahlen mahnte die Bremer Juristin Kirsten Wiese einen entspannten Umgang mit dem Thema Gesichtsschleier an. Bestrebungen nach einem Verbot von Niqab oder Burka bezeichnete sie als "Symbolpolitik". Mit Verboten könne bei diesen für Frauen "nachteiligen" Kleidungsstücken nichts erreicht werden. Sie verlangte im Interesse der Frauen mehr Kritik an patriarchalen Strukturen und an den von Männern dominierten islamischen Verbänden.

Für den Bayreuther Strafrechtler Christoph Zehetgruber ist islamisches Strafrecht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar. Schließlich müsse sich jede strafrechtliche Norm an den Grundrechten messen lassen. So hätten etwa Körperstrafen einen die Menschenwürde herabsetzenden Charakter und stellten einen unzulässigen Grundrechtseingriff dar.

Jedoch sei jeder nach individueller Schuld zu bestrafen. Von fremden Normen geprägte Verhaltensweisen, also persönliche Hintergründe, seien im Rahmen des Schuldprinzips zu prüfen. Das gelte allerdings nur bei Fällen, die kein Kernunrecht darstellten, sagte Zehetgruber. Dazu zählten Tatbestände, die in allen Ländern der Erde strafverfolgt werden würden, etwa körperliche Gewalt, Tötung und Sexualdelikte.

Der Erlanger Privatrechtler Mathias Rohe sprach von Konflikten, wenn es eine Paralleljustiz gebe. Probleme bereiteten etwa die Auflösung ausschließlich religiös geschlossener Ehen, die für deutsche Familiengerichte keine Ehe darstellten. Es gelte nüchtern zu schauen, um welches Wohl es gehe und worin die Schutzinteressen bestünden. Er forderte eine "problemorientierte Herangehensweise".

Rohe nannte als Gründe für Paralleljustiz etwa den Mangel an Dokumenten für eine Zivilehe sowie die fehlende Anerkennung inländischer Zivilehen im Ausland. Weitere Gründe seien Informationsmangel, eine Schamkultur sowie ein Misstrauen gegenüber dem Staat, insbesondere bei Jugendämtern. Er mahnte, bei Migranten stärker für die staatlichen Strukturen und das "attraktive Hilfssystem" in Deutschland zu werben.

Für die Zukunft hält Rohe Probleme mit traumatisierten Flüchtlingen für möglich. Ihre Rollenbilder seien mit der Ankunft in Deutschland durcheinandergebracht worden. Männer beklagten den Verlust ihrer Rolle als Ernährer, Frauen erlebten ihre Freiheit. "Es gibt massive Gewaltprobleme gegenüber scheidungswilligen Frauen", so der Jurist.

Majer hält mehr Debatten über den Islam für notwendig: Werde der Diskurs nicht geführt, würden Rechtspopulisten gestärkt. (KNA)