Bundesrat billigt Regelung zum Familiennachzug von Flüchtlingen

Der Bundesrat hat am Freitag die Regel für den Nachzug engster Familienangehöriger zu subsidiär geschützten Flüchtlingen nach Deutschland gebilligt. Damit kann das am 15. Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum 1. August in Kraft treten. Demnach dürfen pro Monat 1.000 Flüchtlinge zu ihren Angehörigen kommen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Grundsätzlich können nur Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Die Auswahl der Angehörigen soll nach humanitären Gründen geschehen. Darunter fallen etwa die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Ferner sind Integrationsaspekte zu berücksichtigen.

Personen, die als Gefährder oder Hassprediger gelten, sind vom Familiennachzug ausgeschlossen. Wird das Kontingent der 1.000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, dann kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Betroffen sind insgesamt etwa 200.000 meist syrische Flüchtlinge. Die Zahl der Nachzügler wird auf bis zu 60.000 geschätzt. Als Schutzsuchende mit einem subsidiären Schutzstatus gelten Menschen, die nicht individuell verfolgt werden, denen aber in ihrer Heimat Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Ländern Krieg herrscht.

Der Parlamentarische Innenstaatssekretär Günther Krings (CDU) betonte, dass die Regelung ein Baustein zur Steuerung und Begrenzung der Migration sei. Die Bundesregierung sei auf dem richtigen Weg, die Zuwanderung verantwortungsbewusst und humanitär zu gestalten und gleichzeitig zu begrenzen.

Flüchtlings- und Hilfsorganisationen sowie die Kirchen hatten die Einschränkung des Familiennachzugs scharf kritisiert. Der Vertreter der Katholischen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte, die Regelung werde "dem Grundrecht auf Ehe und Familie nicht gerecht" und erschwere die Integration. "Bedenklich finden wir außerdem, dass es nun vermehrt Berichte über Personen gibt, die sich aus Verzweiflung über die Trennung auf den teilweise lebensgefährlichen Weg zurück in Krisengebiete begeben, um wieder mit ihren Familien zusammen sein zu können", so Jüsten. (KNA)