NRW-Integrationsminister: Islamgesetz in Deutschland «entbehrlich»

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) hält ein Islamgesetz nach österreichischem Vorbild in Deutschland für «entbehrlich». Zunächst müsse ein breiter Dialog mit den islamischen Spitzenverbänden geführt werden, sagte Schneider am Montag im Deutschlandradio Kultur. CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn fordert hingegen schärfere Regeln für Islam-Gemeinden nach dem österreichischen Modell.

Schneider betonte, vieles, was in Österreich durch das Islamgesetz geregelt sei, spiele auch in Deutschland eine große Rolle, etwa islamische Beerdigungsriten. Diese Dinge müssten geregelt werden, wenn in der Realität umgesetzt werden solle, dass der Islam zu Deutschland gehört, sagte Schneider: «Und das ist natürlich der Fall.»

In Nordrhein-Westfalen verhandle die Landesregierung bereits mit den Spitzenverbänden der Muslime. Ziel sei aber kein Islamgesetz, vielmehr wolle man die Verfasstheit des Islam herbeiführen – ähnlich wie mit den großen christlichen Kirchen oder mit den jüdischen Gemeinden. Dazu müssten sich die derzeit noch oft zerstrittenen Verbände der Muslime in inhaltlichen Fragen einig sein - «sonst wird das Ganze sehr kompliziert».

Zur Diskussion um ein Verbot der Auslandsfinanzierung muslimischer Gemeinden und Imame sagte Schneider, Spenden seien durchaus möglich. Auch die Muslime in Deutschland spendeten «unglaublich viel». Der CDU-Politiker Spahn sprach sich indes für in der «Bild»-Zeitung (Montagsausgabe) für ein solches Verbot aus. Beide Politiker halten eine geregelte Ausbildung von Imamen in Deutschland für notwendig, die dann auch in den Gemeinden arbeiten.

In der vergangenen Woche hatte das österreichische Parlament eine Neufassung des Islamgesetzes verabschiedet, das unter anderem Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern sowie eine islamisch-theologische Ausbildung an der Universität und gesetzliche Feiertage festgelegt. Die anerkannten islamischen Religionsgemeinschaften erhalten den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Die islamischen Glaubensgemeinschaften werden im Gegenzug etwa dazu verpflichtet, extremistische Imame zu entlassen. (epd)