Peter Strutynski, 30. April 2012

zu Was, wenn? Und wenn nicht? von Henning Melber

Der Beitrag von Henning Melber enthält eine Reihe von Fehlinformationen (denen er möglicherweise selbst aufgesessen ist), die zu korrigieren wären.
Erstens ist das Prinzip der Schutzverantwortung mitnichten zu einer allgemein akzeptierten Grundregel der Vereinten Nationen geworden. Die umfassende Studie "Responsibility to Protect" und das darin propagierte Recht, ja, die Pflicht der Staatengemeinschaft auf militärische Intervention, wenn ein "gerechter Grund" vorliegt, ist von der Generalversammlung in ihrem Abschlussdokument 2005 zwar erwähnt worden (Ziffer 138 und 139); diese Erwähnung enthält aber ganz unzweideutig einen Prüfauftrag an die UN-Mitgliedstaaten (Ziff. 139). Ganz abgesehen davon setzen Beschlüsse der Generalversammlung kein neues Völkerrecht.

Zweitens sind die Hinweise auf die Situation in Libyen vor einem Jahr eine sehr einseitige Interpretation, die weniger auf Fakten und mehr auf Vermutungen beruhen. Z.B. Vermutungen darüber, dass Gaddafi mit seiner Absicht, Bengasi wieder einzunehmen, einen Völkermord geplant habe. Die Rede, die dafür herhalten soll, enthält aber die Ankündigung, die bewaffneten Feinde zu schlagen, denen übrigens Straffreiheit zugebilligt wurde, wenn sie die Waffen niederlegten. In einem viel beachteten Artikel für die FAZ hat der Hamburger Jurist Reinhard Merkel das Vorgehen Gaddafis als in Einklang mit dem geltenden Völkerrecht eingestuft und eine Intervention als "illegitim" bezeichnet. Henning Melber hätte in seinem Plädoyer für die Libyen-Intervention auch erwähnen sollen, dass der Krieg seit dem NATO-Einsatz ca. 50.000 libyschen Zivilpersonen das Leben gekostet hat. Nur Kollateralschäden!?

Drittens liegen auch im Fall Syrien die Dinge nicht so eindeutig, wie der Autor uns weismachen will. Wir haben es mit einer bürgerkriegsähnlichen Situation zu tun, in der auf beiden Seiten Opfer zu beklagen sind und von Kriegsverbrechen (d.h. Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung und die einschlägigen Genfer Konventionen) von beiden Seiten begangen worden. Sowohl der 6-Punkte-Plan von Kofi Annan als auch die beiden UN-Resolutionen 2042 und 2043 (vom 14. und 21. April 2012) appellieren demnach korrekt an beide Seiten die Gewalt einzustellen.

Die grundlegenden völkerrechtlichen Prinzipien der "Nichteinmischung" und der "Gleichheit und Souveränität" der Staaten sowie vor allem des strikten Gewaltverbots (alles enthalten in Art. 2 der UN-Charta) sind hohe Errungenschaften der Staatenwelt, als dass sie heute leichtfertig auf dem Alter individuellen Unwohlseins angesichts allgegenwärtiger Gewaltverhältnisse geopfert werden dürfen. Aus Sicht der NATO war auch der Kosovo-Krieg gerecht (weil er angeblich eine "humanitäre Katastrophe" verhinderte) und wird seit zehneinhalb Jahren in Afghanistan ein grausamer Krieg geführt. George Bush hat 2003 auch "Gründe" genannt, um den Irak in Grund und Boden zu bombardieren. Und wird nicht schon die nächste Intervention, diesmal gegen Iran, publizistisch vorbereitet? Von Autoren wie Henning Melber sollte man mehr Kritikfähigkeit gegenüber der herrschenden Politik und gegenüber dem "Hordenjournalismus" (Günter Grass) erwarten dürfen.

Peter Strutynski, AG Friedensforschung, Kassel