Kopenhagener Kriterien

1993 hat die Europäische Union auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen drei Bedingungen für die Aufnahme in die EU gestellt:

  1. Politische Kriterien
    Die Beitrittsländer müssen für eine institutionelle Stabilität, die Wahrung der Demokratie sowie für eine rechtsstaatliche Ordnung garantieren. Gleiches gilt für die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten.
  2. Wirtschaftliche Kriterien
    Die Beitrittsländer müssen über eine stabile Marktwirtschaft verfügen und dem Wettbewerbsdruck innerhalb des europäischen Binnenmarktes standhalten können.
  3. "Acquis-Kriterien"Die Beitrittsländer müssen bereit sein, ihre Verwaltungen und alle ihre Gesetze dem EU-Recht anzupassen. Das bedeutet die Übernahme des sog. "gemeinschaftlichen Besitzstandes" – rund 80.000 Seiten Rechtstexte.

Die Türkei und die Kopenhagener Kriterien - eine Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik