Kopenhagener Kriterien
1993 hat die Europäische Union auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen drei Bedingungen für die Aufnahme in die EU gestellt:
- Politische Kriterien
Die Beitrittsländer müssen für eine institutionelle Stabilität, die Wahrung der Demokratie sowie für eine rechtsstaatliche Ordnung garantieren. Gleiches gilt für die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten. - Wirtschaftliche Kriterien
Die Beitrittsländer müssen über eine stabile Marktwirtschaft verfügen und dem Wettbewerbsdruck innerhalb des europäischen Binnenmarktes standhalten können. - "Acquis-Kriterien"Die Beitrittsländer müssen bereit sein, ihre Verwaltungen und alle ihre Gesetze dem EU-Recht anzupassen. Das bedeutet die Übernahme des sog. "gemeinschaftlichen Besitzstandes" – rund 80.000 Seiten Rechtstexte.
Die Türkei und die Kopenhagener Kriterien - eine Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik