NRW knüpft Kooperation mit Ditib beim Islamunterricht an Bedingungen

Auch die Kölner Zentralmoschee ist eine DITIB-Moschee - hier hat der Verband seinen Hauptsitz.
Auch die Kölner Zentralmoschee ist eine DITIB-Moschee - hier hat der Verband seinen Hauptsitz. (Foto: picture alliance/dpa/Geisler)

Essen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung macht eine weitere Zusammenarbeit mit dem Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht von dessen Haltung zu Israel und zu Jüdinnen und Juden abhängig. Wenn die türkisch-islamische Ditib Partnerin für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht bleiben wolle, müsse sie sich unmissverständlich von antisemitischen und israelfeindlichen Aussagen von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan und dem Chef der türkischen Religionsbehörde (Diyanet), Ali Erbas, distanzieren, sagte der Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (Freitag).

Man könne und dürfe in Deutschland ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die Ablehnung jeder Form von Judenhass erwarten, sagte Liminski. Die Zusammenarbeit mit den Islamverbänden bei der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts fuße auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. «Israels Sicherheit und der Schutz der Juden hier bei uns als deutsche Staatsräson können dabei nicht außen vor bleiben», betonte der Minister für Internationales.

Der türkische Präsident Erdogan wird für Freitag zu einem Staatsbesuch in Berlin erwartet. Er hatte die Hamas-Terroristen als Befreiungsorganisation und Israel als «Terrorstaat» bezeichnet. Diyanet-Präsident Erbas nannte das israelische Vorgehen im Gaza-Streifen einen «Völkermord». Die Türkisch-Islamische Union (Ditib) in Deutschland ist eng mit der türkischen Religionsbehörde in Ankara verknüpft.

Die Ditib ist einer von sechs Verbänden, die seit 2021 in einer Kommission für das NRW-Schulministerium den islamischen Religionsunterricht inhaltlich konzipieren und die Lehrerlaubnis an Pädagogen vergeben. Die Kommission nimmt somit die verfassungsrechtlichen Aufgaben einer Religionsgemeinschaft wahr, analog zur Beteiligung der Kirchen beim evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Die muslimischen Verbände sind nicht als Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus anerkannt. Im vergangenen Jahr erhielten rund 22.000 der mehr als 400.000 muslimischen Schüler in Nordrhein-Westfalen islamischen Bekenntnisunterricht. (epd)