Baerbock: Israel muss sich an Vorgaben von Gerichtshof halten

Palästinenser in Rafah auf der Flucht.
Viele der 1,5 Millionen Palästinenser in Rafah mussten schon mehrmals fliehen. (Foto: Mohammed Salem/REUTERS)

Berlin - Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat Israel aufgerufen, die Vorgaben des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu beachten. Zwar habe dieser zunächst nur vorläufige Maßnahmen angeordnet, doch "diese sind völkerrechtlich verbindlich", erklärte Baerbock am Freitag in Berlin. "Auch daran muss sich Israel halten".


In dem von Südafrika angestrengten Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des "Völkermords" ordnete der IGH am Freitag an, das Israel bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen jegliche Taten im Zusammenhang mit einem möglichen "Genozid" verhindern muss. Israel müsse auch ein Aufhetzen zu einem "Völkermord" "verhindern und bestrafen", entschied das Gericht in Den Haag. Zudem verlangten die Richter von Israel, dass es "dringend benötigte" humanitäre Hilfe für die Zivilisten in dem Palästinensergebiet zulassen müsse.


Baerbock wies allerdings darauf hin, der Gerichtshof habe zugleich deutlich gemacht, "dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist". Zudem habe der IGH klargestellt, dass die radikalislamische Palästinenserorganisation "endlich alle Geiseln freilassen muss", die sie bei ihrem Angriff auf Israel am 7.Oktober in den Gazastreifen verschleppt hatte, hob Baerbock weiter hervor.


"Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Maßnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen", erklärte die Außenministerin dazu weiter. Ein abschließendes Urteil des IGH darüber, ob Israel im Gazastreifen tatsächlich einen "Völkermord" an den Palästinensern begeht oder nicht, wurde in Den Haag zunächst noch nicht gefällt. Diese Entscheidung in der Hauptsache könnte noch Jahre dauern. (AFP) 

 

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